Sonderpädagogische Förderung
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. Mai 1994 "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" verabschiedet, in denen Ausführungen zur neuen Sichtweise sonderpädagogischer Förderung enthalten sind. Die KMK hat in diesem "Empfehlungen" länderübergreifend festgestellt, dass "die Erfüllung sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht an Sonderschulen gebunden ist; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche Schulen zählen, vermehrt entsprochen werden".
Die unterschiedlichen Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung werden in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz in ihren Ausprägungen und Zielsetzungen beschrieben und durch Erläuterungen zu Einsatz und Qualifikation des Personals in der sonderpädagogischen Förderung ergänzt.
Inzwischen sind auf der Grundlage der Empfehlungen vom Mai 1994 folgende Einzelempfehlungen von der Kultusministerkonferenz verabschiedet worden:
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.1996)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999)
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.2000)
Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.06.2000)